Kann die Form eines Lautsprechers als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden?

Als Marke können nach den einschlägigen Rechtsvorschriften alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Diese müssen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit ist grundsätzlich die Option eröffnet, dass eine Ware selbst mit dem äußeren Erscheinungsbild als Marke eingetragen werden kann. Allerdings steht diese Option im Spannungsfeld mit einer anderen Schutzvoraussetzung, die besagt, dass dem Schutz einer Marke solche Zeichen nicht zugänglich sind, die ausschließlich in der Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist oder aber der Ware den wesentlichen Wert verleiht. Damit man sich gerade unter dem letzten Ausschlussgrund einmal überhaupt etwas vorstellen kann, soll der nachfolgende Fall dies näher erläutern.

1. Der EuGH hatte jetzt einen Fall vorliegen, bei dem es um das Folgende ging: Ein Hersteller von technischen Produkten hatte im September 2003 beim HABM ein dreidimensionales Zeichen zur Eintragung als Gemeinschaftsmarke angemeldet. Eingetragen werden sollte eine bestimmte Form eines Lautsprechers. Das HABM wies die Anmeldung jedoch mit der Begründung zurück, dass der angemeldeten Marke keine Unterscheidungskraft zukomme. Dagegen wendete sich der Hersteller mit einer Klage zum EuGH, um die Aufhebung der Entscheidung zu erreichen. Der EuGH gab dieser Klage mit der Begründung statt, dass das HABM der angemeldeten Marke rechtsfehlerhaft die Unterscheidungskraft abgesprochen habe. Daraufhin prüfte das HABM erneut die Eintragungsfähigkeit dieser angemeldeten dreidimensionalen Marke unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH. Allerdings lehnte das Amt erneut die Eintragung ab, diesmal mit der Begründung, dass das als Marke angemeldete Zeichen ausschließlich aus einer Form bestehe, die der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. Damit bestehe ein absolutes Schutzhindernis. Auf Grund dessen erhob der Hersteller erneut Klage beim EuGH, um die Aufhebung dieser Entscheidung zu erwirken.

2. Der EuGH hat in der Rechtssache T-508/08 die Klage des Herstellers als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht führte in seiner Entscheidung zunächst aus, dass grundsätzlich alle Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden können, die sich graphisch darstellen lassen, wie zum Beispiel Wörter oder Abbildungen und auch die Form der Ware oder deren Aufmachung. Voraussetzung dafür sei aber, dass dieses Zeichen geeignet sei, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine solche Eintragung könne allerdings dann nicht erfolgen, wenn das Zeichen ausschließlich aus der Form be…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Geschmacksmuster , Design , Schutz , Eintragung , Zeichen
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 9. Dezember 2011 auf http://www.blog-fuer-gewerblichen-rechtsschutz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Markenrecht) EuGh vom 6.10.2011: ie Form eines der Lautsprecher von Bang & Olufsen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetra…

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 11. Oktober 2011 — Urteil in der Rechtssache T-508/08 Bang & Olufsen A/S / HABM Eine Eintragung als Gemeinschaftsmarke ist nicht möglich, …

Eine Form als Marke

Rechtslupe | 7. Oktober 2011 — Die Eintragung als Gemeinschaftsmarke kann nicht bei der Form eines Lautsprechers erfolgen, da die Marke ausschließlich aus der…

BGH: Fronthaube - Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. Dezember 2007 — 1. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können Marken alle Zeichen sein, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von …

Zur Markenfähigkeit einer Bildmarke, die eine Wortfolge beinhaltet

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 22. August 2011 — Auch für die Eintragung einer Marke im europäischen Markenregister müssen ähnliche Anforderungen erfüllt sein, wie bei einer …

„Lego-Stein“-Abbild nicht als europäische Marke eintragbar

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. Oktober 2010 — Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Rechtssache C-48/09 P), dass ein dreidimensionales Abbild des „Lego-Steins“ nicht …

Bang & Olufsens Lautsprecherform ist als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig, da die Form dem Produkt einen wesentlichen…

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 14. Oktober 2011 — Das Europäische Gericht (EuG) hat mit Urteil vom 06.10.2011, in der Rechtssache T-508/08, Bang & Olufsen A/S / HABM entsc…

Hase aus Schokolade kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

Onlinerechtlich | 18. Dezember 2010 — Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem Band können nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden…

EuG: Kein Markenschutz für BOUNTY-Schokoriegel

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 14. Juli 2009 — Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (GMV) kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht e…

EuGH: Legostein

MarkenBlog | 15. September 2010 — Urteil in der Rechtssache C-48/09 P Lego Juris / HABM Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke ein…

BGH: "Le Maître Chocolatier" - Zum Schutz einer Pralinenform als dreidimensionale Marke (Pralinenform)

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. August 2007 — 1. Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umst…