Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Magazin Arbeitsrecht | 17. Februar 2011 — Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis. Dabei muss er nicht schriftlich, er kann auch mündlich geschlossen werden…
Kann mein Chef den Arbeitsvertrag mündlich ändern?
In der Frage stecken zwei Problemkreise. Zum einen das einseitige Abändern des Arbeitsvertrages und zum anderen, die Frage, ob dies schriftlich erfolgen muss.
Änderung des geltenden Arbeitsvertrages
Der Arbeitsvertrag kommt durch die Zustimmung durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu Stande. Er verpflichtet beide Seiten, also wäre es doch seltsam, wenn nun eine Seite einseitig den Vertrag nach Belieben ändern könnte. Von daher gilt auch hier der Grundsatz, dass eine Änderung des Vertrages nur mit beidseitiger Zustimmung möglich ist. Welche Form diese Zustimmung dann bedarf (schriftlich oder mündlich), ist eine andere Frage. Jedenfalls kann der Arbeitgeber nicht einseitig die Bestimmungen des Arbeitsvertrages ändern.
Form von Änderungen des Arbeitsvertrages
Wenn nun aber beide Seiten einer Änderung des Arbeitsvertrages zustimmen, kann es trotzdem ein “böses Erwachen geben”, wenn diese Änderunge trotzdem nicht wirksam ist, weil die dafür erforderliche Form nicht eingehalten wurde. Hier ist zu unterscheiden:
keine Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
Ohne Vereinbarung, dass alle Änderungen des Arbeitsvertrages schrifltich erfolgen müssen, können grundsätzlich Änderungen des Vertrages wirksam auch mündlich vorgenommen werden. Der Umstand, dass alle wesentlichen Änderungen eigentlich nach dem Nachweisgesetz vom Arbeitgeber dokumentiert werden müssen, führt nicht dazu, dass mündliche Änderungen unwirsam sind. Das Nachweisgesetz selbst schreibt nämlich die Unwirksamkeit bei Verstoß gegen den Nachweis nicht …
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. August 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
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