Kann der Arbeitgeber auch für Eigenschäden des Arbeitnehmers haften?

In der Praxis kommen häufig Fälle vor , wonach der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadenersatz fordert. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Verkehrsunfall verursacht hat oder anders Eigentum des Arbeitgebers beschädigt hat. Hier macht häufig der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer geltend. Häufig besteht aber gar keine Haftung des Arbeitnehmers, was viele Arbeitnehmer nicht wissen (z.B. bei leichter Fahrlässigkeit). Die Frage ist nun, ob umgekehrt der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben kann, wenn bei Ausführung der Arbeit das Eigentum des Arbeitnehmers beschädigt wird? Beispiel: Ein Verkehrsunfall bei der Arbeit mit dem privaten Pkw des Arbeitnehmers oder die privaten Sachen des Arbeitnehmers werden bei der Arbeit beschädigt bzw. zerstört).

Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass in bestimmten Fällen der Arbeitnehmer in Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz seiner Schäden hat, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung-sogar ohne Verschulden des Arbeitgebers-entstehen.

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Erschienen 2. Mai 2011 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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