Kann Apple den Begriff “App Store” markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Ein äußerst interessanter Rechtsfall erreicht uns aus den Vereinigten Staaten. Dort versucht die Firma Apple Inc. derzeit, die Marke “App Store” für ihren iOS-App Store im Rahmen einer Markenanmeldung zu monopolisieren. Die Microsoft Corporation hat hiergegen förmliche Einwände erhoben und in einem 500-seitigen Dokument sinngemäß erklärt, dass ein absolutes Schutzhindernis an der Wortkombination wegen Freihaltungsbedürftigkeit bestehe (vgl. zur deutschen Rechtslage § 8 Abs. 2 MarkenG), wie techflash zu berichten weiß. Fälle dieser Art sind nun aus unserer Sicht nichts Besonderes; interessanter ist schon die Argumentation Microsofts für die Freihaltungsbedürftigkeit: Die Bezeichnung des Begriffs “App Store” werde gattungsmäßig (”generic term”) für einen Softwareshop verwendet, was aus Zeitungsberichten, Blogs und Foren zu entnehmen sei, in denen der Begriff “App Store” nicht für den Softwareshop Apples verwendet worden sei. Selbst Apple CEO Steve Jobs habe die Softwareshops von Google (Android Marketplace), Amazon oder Verizon allgemein als “App Stores” bezeichnet. Zitat aus der Beschwerdeschrift von Microsoft (S. 1): “The undisputed facts further show that the combined term “app store” is commonly used in the trade, by the general press, by consumers, by Apple’s competitors and even by Apple’s founder and CEO Steve Jobs, as the generic name for online stores featuring apps. A search of Westlaw’s US ALL NEWS database found over 1,000 current articles using “app store” as the generic name for stores …

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Themen: Google , Usa , Zitat , Marke , Gattungsbegriff , Microsoft , Apple , Absolutes , Steve Jobs , Proliferation , Markenanmeldung , Eintragung , Absolutes Schutzhindernis , Dr. Ole Damm , App Store , Freihaltungsbedürftig , Ios , Dr. Damm & Partner , Dr. Damm Und Partner , Generic Term
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 13. Januar 2011 auf http://damm-legal.de.

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