Kampftrinken mit Todesfolge

Urteil im im Berliner “Tequila-Prozess“: Wirt Aytac G. ist wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Für drei Jahre und fünf Monate muss der ehemalige Gastwirt Aytac G. ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht befand ihn der schweren Körperverletzung mit Todesfolge und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz für schuldig. (…)

G. hatte im Februar 2007 in seiner Kneipe “Eye T” im Stadtteil Charlottenburg mit dem 16-jährigen Schüler Lukas W. ein Kampftrinken veranstaltet. Lukas W. trank binnen einer Dreiviertelstunde 48 Gläser Tequila, während der Wirt selbst fast nur Wasser trank. In Folge d…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Taz , Schuldig , Charlottenburg , Koma , Tequila , Jugendschutzgesetz , Körperverletzung , Koma-saufen

Erschienen 3. Juli 2009 auf http://log.handakte.de/.

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