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Kampfsport Fußball

am 17.09.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell

Erschienen im “Tip” am 10.09.2008
Kampfsport Fußball
EM 2008 – Schweinsteiger sieht rot, das Vorrundenspiel gegen Österreich findet ohne ihn statt. Mit welchen Konsequenzen müssen Fußballspieler nach einem Foul eigentlich rechnen?
Auch im Sport gilt die deliktische Haftung des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach jede rechtswidrige und schuldhafte Verursachung eines Schadens zur Haftung des Verursachers führt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Individualsportarten, also Sportarten, die nebeneinander betrieben werden, und Kampfsportarten, bei denen der Sport gegeneinander ausgeübt wird. Fußball gilt somit als Kampfsport, da dieser durch ständigen körperlichen Kontakt bzw. der Konfrontation untereinander geprägt ist.
Haftet ein Spieler für jedes Foul? Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGHZ 63, 140), dass eine Haftung jedenfalls dann ausscheidet, soweit der Schädiger die Wettbewerbsregeln eingehalten hat oder ein nur geringfügiger Regelverstoß vorliegt. Eine Haftung liege nur dann vor, wenn ein gravierender Regelverstoß vorliegt und dieser auch auf übertriebenem Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen beruht. Schließlich willige der Spieler in das Verletzungsrisiko ein, da ihm im Vorfeld bekannt ist, dass es zu Zweikämpfen kommt und die ständige Einhaltung der Regeln nicht erreicht werden kann. Die DFB-Regel 12 „Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen“ legt den Haftungsmaßstab fest. Danach muss der Angriff dem Ball gelten. Hierbei erlittene Verletzungen sind regelgerecht und führen zu keinem Schadensersatzanspruch. Auch ein Hineingrätschen zwischen die Beine des Gegenspielers, der noch im Besitz des Balles ist, kann zulässig ist, sofern die objektive Möglichkeit - sollte sie auch noch so gering sein - bestand, den Ball noch zu erreichen. Hatte auch der Geschädigte nicht beabsichtigt, den Ball zu spielen, sondern nur, den Gegenspieler …

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