Kampfhundesteuer der Gemeinde darf nicht einem Verbot gleichkommen
am 15.07.2005 von http://rafranke.blogspot.comDas Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz hat in einem Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Juni 2005, AZ 6 C 10308/05.OVG - eine Gemeindesatzung in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt, weil die Heraufsetzung der jährlichen Hundesteuer von 30 EURO auf 1.000 EURO für Kampfhunde einem Verbot gleichkomme und nicht …
Kampfhundesteuer auch für Mischlinge
Blickpunkt Recht & Steuern / Auf die Berufung der Stadt Halle hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt jetzt die Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen. Bei dem Hund handelt es…
OVG Rheinland Pfalz:Hunde müssen angeleint werden
Rechtblog / Hunde müssen in der Verbandsgemeinde Trier-Land innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land sieht vor, dass Hund…
VG Neustadt hält Pokerturniere für rechtmäßig
Recht Medial / Pokerturniere dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vorerst weiterhin stattfinden. Der Veranstalter darf von den Teilnehmern aber keinen Spieleinsatz, sondern nur einen Unkostenbeitrag bis max. 15 Euro verlangen; zudem sind…
Kampfhundesteuer
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht zu beanstanden. In dem jetzt vom VG Koblenz entschiedenen Fall hielt die Klägerin bis Oktober 2006…
OVG Rheinland-Pfalz: Behörde darf Namen + E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet veröffentlichen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Land Rheinland-Pfalz ist befugt, den Namen eines Beamten und seine dienstliche E-Mail-Adresse im Internet-Auftritt der Beschäftigungsbehörde zu veröffentlichen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger i…
Abwehr von Ästhetik
Andere Ansicht / Die Gemeinde B. im Bundesland By. hat ein Problem mit einem Bürger, der durch ein ausgeprägtes Faible für Ästhetik auffällt. So strich dieser im Winter 2004/2005 den Pfahl eines Verkehrsschildes golden an, damit dieser besser mit der hauseigenen…
