Haltung eines gefährlichen Hundes im öffentlichen Interesse
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 14. Februar 2009 — Hunde einer amtlich als gefährlich eingestuften Rasse dürfen in der Bundesrepublik privat nur gehalten werden, wenn es an diese…
Die Staatsanwaltschaft ermittelt faz.net zufolge wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, nachdem ein Staffordshire-Terrier am Sonntag in Groß-Rossau bei Stendal eine 92-jährige Rentnerin totgebissen hat. Hundehalteer ist der Enkel der Getöteten, der allerdings in Urlaub weilte und das Tier einem 39-jährigen Nachbarn anvertraut hatte. Der ließ den Hund frei auf dem Grundstück laufen, auf dem auch die Rentnerin wohnte, und hielt sich selbst auf dem Nachbargrundstück auf. Er versuchte noch einzugreifen, als der Hund gegen 20:30 Uhr plötzlich die Frau anfiel und in Arme und Beine biss. Die Frau starb jedoch an Ort und Stelle. Wie eine ebenfalls dort lebenden Enkelin der Frau mitteilte, soll der Hund jetzt eingeschläfert werden. Anmerkung: Vorfälle wie dieser tragen dazu bei, dass die Diskussionen um eine Verschärfung der "Kampfhundeverordnungen" wieder zunehmen werden. Sachsen-Anhalts Innenministerium hat bereits strengere Auflagen für Hundehalter angekündigt. Sicher ist die große Mehrzahl der Dobermänner, Pitbulls, Rottweiler und Staffordshire-Terrier friedlich und menschenfreundlich. Das hängt natürlich auch ganz entscheidend davon ab, wie der Halter mit dem Tier umgeht. Aber natürlich gibt es Restrisiken, die selbst bei aller Sorgfalt nicht ganzlich auszuschließen sind. Und es ist ganz besonders schwierig, die Hundehalter zu überwachen und überprüfbare Kriterien für deren Zuverlässigkeit zu entwickeln. Es ist schade, dass viele Hunde und deren Halter wegen einzelner Vorfälle mit Leinen- und Maulkorbzwängen belegt werden (müssen), was die Freude am Um- und Ausgang mit dem Tier doch entscheidend schmälert. Ich jedenfalls verzichte bei aller Tierliebe auf die Haltung sogenannter "Kampfhunde". Autor: Ra RAiner Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
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