Kampf gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch über das Internet

Die EU-Kommission will verstärkt gegen Menschenhandel, sexuellen Kindesmissbrauch, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornographie vorgehen. Dazu hat sie zwei Richtlinienvorschläge beschlossen, die die bestehende Gesetzgebung aus den Jahren 2002 bzw. 2004 ersetzen sollen. Die neuen Regeln setzen höchste europäische Standards beim Vorgehen gegen Sexualstraftäter und Menschenhändler, bei der Opferhilfe und der Vorbeugung von Straftaten. Die Vorschläge berücksichtigen auch die technologischen Entwicklungen im virtuellen Raum ("Cyberspace").

Der Vorschlag zum Kampf gegen Menschenhandel sieht unter anderem vor, dass Straftäter vor Gericht gebracht werden, auch wenn die Verbrechen im Ausland verübt wurden. Opfer sollen finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung und wenn nötig Polizeischutz erhalten. Beim Kampf gegen Kindesmissbrauch soll es einfacher werden, neue Formen des Missbrauchs wie "grooming" - das Verführen von Kindern über das Internet - oder Kinderpornographie ohne Datendownload zu verfolgen. "Sextouristen" müssen mit Strafverfolgung rechnen, wenn sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Zudem sollen Systeme entwickelt werden, um den Zugang zu Websites mit kinderpornographischen Inhalten zu blockieren.

Studien zeigen, dass eine bedeutende Anzahl der Kinder in Euro…

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Themen: Deutschland , EC , Medizinische Versorgung , Opfer , Ad-ius , Zensur

Erschienen 7. April 2009 auf http://herrschendemeinung.de/.

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