Kampf den missbräuchlichen Abmahnwellen?!
am 17.03.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE
Die Frage ist berechtigt - die Antwort war absehbar. Im Rahmen einer schriftlichen Frage wurde die Bundesregierung damit konfrontiert, dass teilweise die Forderung danach besteht, aktiv gegen rechtsmiss-bräuchliche Serienabmahnungen vorzugehen. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.) liegt inzwischen vor (vgl. BT-Drs. 16/8245).
Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann:
Was wird die Bundesregierung angesichts der wiederholt in der Presse berichteten Abmahnungswellen tun, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch Händler und Gewerbetreibende davor zu schützen, bereits für leicht fahrlässige Rechtsverstöße mit empfindlichen Anwalts-honorarforderungen abmahnender Anwälte konfrontiert zu werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs:
Abmahnungen gehören zu den allgemein anerkannten Mitteln der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das sich in Deutschland bewährt hat. Der Bundesregierung ist hierbei bewusst, dass mit Abmahnungen auch Missbrauch betrieben werden kann. Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber – zuletzt im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 – eine Reihe von Maßnahmen getroffen. So können u.a. die Kosten für eine Abmahnung dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG). Bei der Bemessung des Streitwerts ist es darüber hinaus wertmindernd zu berücksichtigen, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint (§ 12 Abs. 4 UWG). Zusätzlich ist erforderlich, dass die angegriffene Handlung den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt (§ 3 …
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