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Kammergericht: Kein Auskunftsanspruch gegen Internetdienste-Anbieter

am 07.12.2006 von advobLAWg

Ein Anspruch auf Erteilung der Auskunft über Namen und Anschriften der Verantwortlichen für die Verbreitung manipulierter Bildaufnahmen sowie die Herausgabe der login-IP-Adressen kann nicht auf § 242 BGB oder § 101 a UrhG analog gestützt werden. Dies entschied der …

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