Kammergericht Berlin zur Haftung eines überholenden Linksabbiegers bei Kollision mit Linksabbieger

Das Kammergericht Berlin beschäftigte sich am 20.12.2010 mit einem Verkehrsunfall zweier Linksabbieger. Es kam zur Kollision eines zuvor links überholenden BMW 320i mit einem Audi A4. Beide Fahrzeuge wollten an einer Kreuzung nach links abbiegen.

Der Leitsatz der Entscheidung dokumentiert auch gleich den Unfallhergang:

“Der Linksabbieger hat sich rechtzeitig, aber nicht vorzeitig, lediglich bis zur Mitte einzuordnen und vor der Kreuzung zu verlangsamen.

Überholt ein Pkw, der nach links abbiegen will, zuvor in einer Entfernung von etwa 15 – 20 m vor der Kreuzung unter Benutzung der Gegenfahrbahn Fahrzeuge, die bereits auf dem linken Fahrstreifen fahren, und kommt es zur Kollision mit einem dieser Fahrzeuge, dessen Fahrer nach links abbiegen will, aber die zweite Rückschau unterlässt, so kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht.”

Das KG hat in dem zur Beurteilung anstehenden Fall eine Haftungsquote von jeweils 50 % angesetzt.

Es wies unter Anführung weiterer Rechtsprechung darauf hin, dass in Fällen, in denen ein …

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Themen: Verkehrsunfall , Linksabbieger , Bmw , Berlin Brandenburg , Kammergericht Berlin , Unfallregulierung , Rückschaupflicht , Spiegelblick

Erschienen 19. Januar 2011 auf http://www.lawbike.de.

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