Kalte Schulter vom EuGH

Kettenarbeitsverträge sind keine Ausgeburt der Hölle. Der EuGH hat in der Rechtssache Kücük (C-586/10) überraschend deutlich geliefert: Ständig aneinandergereihte Arbeitsverträge – hier immerhin 13 x 1 Jahr – verstoßen auch dann nicht gegen Unionsrecht, wenn offensichtlich ist, dass ein Dauerbedarf besteht (PM: http://www.curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799). Diese Sorgen hatten sich das LAG Köln wie auch das BAG gemacht.

End of Story?

Nicht unbedingt. Sowohl Gesetzgeber als auch Gerichte drücken sich im Deutschland um das Thema “Kettenarbeitsvertrag”.

Wer vermutet, das läge eventuell mit daran, dass diese teils erschreckende Praxis so gut wie ausschließlich im öffentlichen Dienst vorkommt, ist sicher einfach nur mißgünstig. Auf den Fluren der Arbeitsgerichte laufen solche Kettenarbeitnehmer durchaus herum.

Klare Regeln für eine Befristungskontrolle gibt es bislang nicht. Der Versuch, solche Regeln auch künftig nicht machen und sich dafür kritisieren lassen zu …

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Themen: Deutschland , Eugh , Befristung , Kälte , Luxemburg , Alltag IM Arbeitsrecht , Kettenarbeitsvertrag , Kücük

Erschienen 26. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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