VG Arnsberg: Klage gegen Abbau von Kalkstein in Warstein erfolglos
Jus@Publicum | 16. Dezember 2011 — Wegen der Beeinträchtigung des Grundwassers im Warsteiner Kalkmassiv hat ein Wasserwerk gegen den weiteren Abbau von Kalkstein …
Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ist jetzt die Klage eines Wasserwerks gegen den weiteren Abbau von Kalkstein im Bereich der Stadt Warstein ohne Erfolg geblieben. Das Wasserwerk hatte Beeinträchtigungen des Grundwassers im Warsteiner Kalkmassiv geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage der das Wasserwerk betreibenden Gesellschaft gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg zugelassenen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan II für den weiteren Abbau von Kalkstein im Tagebau Hohe Lieth, Baufeld Elisabeth II, südlich von Warstein-Suttrop durch ein Steinbruchunternehmen abgewiesen.
Das an dem gerichtlichen Verfahren beteiligte Steinbruchunternehmen beabsichtigt, in diesem Baufeld, das in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes „Warsteiner Kalkmassiv“ liegt, das Gestein bis zu einer Tiefe von 352 m, 362 m bzw. 385 m über NN abzubauen. Es hat Stellungnahmen eines Gutachters vorgelegt, nach denen bei diesen Abbautiefen eine dauerhaft trockene Grundsohle des Tagebaus zu erwarten sei. Die Klägerin, eine Eigengesellschaft des Kreises Soest, die verschiedene Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Trinkwasser versorgt, befürchtet hingegen, dass ein solcher Abbau das Grundwasser im Warsteiner Kalkmassiv beeinträchtigen wird. Aufgrund der bislang vorliegenden Gutachten könne eine Freilegung des Grundwassers nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Auch wenn es nicht zu einer Freilegung des Grundwassers komme, könne schon eine abbaubedingte Veränderung des Grundwasserstandes negative Konsequenzen für die Hydrochemie des Grundwassers haben. Dies sei nicht genug erforscht worden.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage nach Durchführung eines Ortstermines aufgrund der mündlichen Verhandlung in Arnsberg abgewiesen: Die Klägerin könnte sich im vorliegenden Fall allein auf eine Verletzung der Was…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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