Kaffeekränzchen ohne Kaffee

In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird. Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger.

Nach Aufruf der Sache wurden Angaben zur Person gemacht und der Strafbefehl verlesen. Als die Richterin fragte, ob der Mandant sich einlasse und dies verneint wurde, folgte ein fragendes “Bitte?”. Dann müsse man ja jetzt Schluss machen, einen neuen Termin bestimmen und alle Zeugen laden. Ja, dass hätte sie, auch zum heutigen Termin schon machen können. Nichts lag angesichts des bisherigen Verteidigungsverhaltens ferner, als das der Mandant sich zum Vorwurf äußern wird.

Gegen den Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis war mit Erfolg Beschwerde eingelegt worden. Das Landgericht hatte ein Beweisverwertungsverbot angenommen. Gegen den Strafbefehl war uneingeschränkt Einspruch eingelegt worden. Alle Zeichen standen auf Widerspruch gegen die Verwertung der Blutprobe. Die vorbereitete Erklärung hatte der Verteidiger schon in der Tasche. Wie man dann davon ausgehen kann, ein Angeklagter werde sich äußern, ist völlig unverständlich.

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Erschienen 16. März 2011 auf http://www.mitfugundrecht.de.

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