Kaffeefahrtanbieter lockt mit Runfunkgebührenbefreiung

Kaffeefahrtanbieter lockt mit Gebührenbefreiung Gewinnmitteilung erinnert an GEZ-Schreiben Aktuell senden zahlreiche Verbraucher ein Schreiben der Firma Buchungsservice Gr. aus 49648 Bethen an die Verbraucherzentrale. Hierbei handelt sich um eine typische Gewinnmitteilung, die als Lockmittel für eine Kaffeefahrt dient. Der Anbieter ist der Verbraucherzentrale bereits hinlänglich bekannt. Die Aufmachung des Schreibens erinnert stark an das GEZ-Logo. Deutlich sichtbar steht auf dem Brief der Slogan: Schon BEZahlt.Danke. Im Weiteren bedankt man sich für die gezahlten Gebühren und teilt mit, dass unter allen zahlenden Teilnehmern eine Verlosung durchgeführt wurde. Neben einem etwaigen Gewinn in Höhe von 1.875,00 Euro wird außerdem "als Sonderprämie ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihre Empfangsgeräte(Bsp. 12 Monate x 17,98 € = 215,76 €)versprochen. Danach folgen die für eine Verkaufsveranstaltung typischen Merkmale wie kostenfreier Transport zur Gewinnübergabe an einen unbekannten Ort, leckeres und reichhaltiges Frühstück, schmackhaftes Mittagessen nebst Freigetränk etc. Gabriele Peters, Pressereferentin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Niemand hat etwas zu verschenken und mit der Wahrheit nimmt man es bei solchen Gewinnmitteilungen fast nie ernst. In den meisten Fällen werden die Teilnehmer mit aggressiven Methoden unter Druck gesetzt und für völlig überteuerte Produkte zu angeblichen Sonderpreisen abkassiert". Ihr Rat: "Am besten nicht mitfahren. Wer sich dennoch entschließt mitzufahren, sollte keinesfalls einen Vertrag unterschreiben!" An folgenden Merkmalen kann man Kaffeefahrten erkennen: Persönlich adressierte Gewinnmitteilung verschickt als Massendrucksac…

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Themen: Telefonnummer , Gez , Vertrag , Slogan , Kaffeefahrtanbieter_lockt_mit_runfunkgebuehrenbefreiung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 29. Oktober 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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