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Kaffee und andere Kleinigkeiten

am 05.01.2006 von strafblog

Bin heute morgen um 7 Uhr ins Büro gekommen und habe mit Erstaunen festgestellt, dass Steffi, die seit mehr als 18 Jahren mit Charme und Einsatz für uns tätig ist, bereits anwesend war. Gesundheitlich geht´s ihr gottlob wieder besser als an den letzten beiden Tagen, das sieht man ihr auch an. Leider funktionierte der Kaffeeautomat zunächst gar nicht, obwohl er erst letzte Woche repariert worden ist. Und aufgebrühten Kaffe mag ich nicht unbedingt, ich genieße die Crema eines mit 15 Bar Wasserdruck hergestellten Cappuccino. Nach einigen Minuten ist es mir dann aber doch gelungen, die Maschine ans Laufen zu kriegen, so dass der Arbeitsanfang gerettet war.

Erster Anruf: Eine Mandantin, die ganz verzweifelt war, weil sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten hatte und nicht dort hinwollte. Ich habe mal wieder erklärt, dass niemand verpflichtet ist, einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Dies ergibt sich in der Regel bereits aus dem Text der Vorladung, in dem lediglich um das Erscheinen gebeten wird. Grundsätzlich gilt: So lange auf einer Vorladung (etwa zur richterlichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung) nicht ausdrücklich auf die Verpflichtung zum Erscheinen und auf die Folgen des Ausbleibens hingewiesen wird, muss man der Vorladung keine Folge leisten. Das gilt auch, wenn auf einer polizeilichen Vorladung so etwas wie Letzte Ladung mit drei Ausrufezeichen steht. Hier wird nur eine psychologische Drohkulisse aufgebaut, für die es jedoch an der rechtlichen Durchsetzungskraft fehlt. Ohnehin ist aus anwaltlicher Sicht zumeist davon abzuraten, polizeilichen Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung nachzukommen. Dies gilt erst recht, wenn an der Beschuldigung etwas dran sein könnte. Die Gefahr einer Selbstüberführung im Rahmen einer Vernehmung ist riesig. Jeder Kriminalist weiß, dass ein Großteil aller Anklagen und Verurteilungen nicht möglich wäre, wenn die Beschuldigten bei der Polizei einfach die Klappe halten oder dort gar nicht erst erscheinen würden. Und niemand ist nach unserem Recht verpflichtet, sich selbst zu belasten (nemo-tenetur-Prinzip). Dann besser gleich zum Anwalt, auch wenn´s was kostet.

Autor: RA Pohlen

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Vorladung zur Vernehmung

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(Volkstümlicher) Rechtsirrtum

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KLAPPE

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Katz, Maus und Bauernfängerei

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Anwaltshotline - Basejumping ohne Fallschirm

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Auf zur Jury!

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Sie werden hiermit aufgefordert, Ihren Geschworenendienst zu leisten. Erscheinen Sie am 29. Februar 2006 im Saal des Kreisgerichts. Bringen Sie diese Vorladung mit. Nur nicht erschrecken! Wenn Sie nicht die US-Staatsangeh&oum…

Reichllich dubioses E-Commerce-Betrugsverfahren

strafblog / Mein Mandant war einigermaßen verdutzt, als er vor einiger Zeit eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wegen des Verdachts des E-Commerce-Betruges erhielt. Er hatte keine Ahnung, worum es ging, hielt es aber doch für besser, anwaltliche Hilfe…

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