Käuferschutz bis zu EUR 1.000 mit PayPal

Als Online-Bezahldienst erhöht PayPal seinen Käuferschutz von bislang EUR 500,00 auf EUR 1.000,00 für Artikel, die über eine der drei Plattformen ebay.de, eBay.ch oder eBay.at gekauft und mit PayPal bezahlt wurden.

Ob und in welchem Umfang ein bei eBay angebotener Artikel durch den PayPal- Käuferschutz abgedeckt ist, wird in jeder eBay-Artikelbeschreibung im Kasten „Sicher kaufen“ angezeigt. Generell gilt: Der PayPal-Käuferschutz greift bei materiellen Artikeln, die versendet werden können, außer Fahrzeugen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Dienstleistungen und digitale Güter, wie zum Beispiel eBooks. Ein eBay-Kunde, der den Käuferschutz in Anspruch nehmen mö…

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Themen: Ebay , Paypal , Amazon , Ebay Käuferschutz

Erschienen 19. Februar 2008 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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Kommentare zu "Käuferschutz bis zu EUR 1.000 mit PayPal":

7. Juli 2008 von Klokow — wie sehr man auf diesen Hinweis auf Käuferschutz bei Paypal vertrauen kann, hab ich gerade selber feststellen dürfen.
Auf der Artikelseite ist der Artikel nachweislich als für den Paypal Käuferschutz qualifiziert markiert, der Käuferschutzantrag läuft jetzt aber darauf hinaus, das Paypal eine Rücksendung auf eigene Kosten des Käufers verlangt und dann auch nur evtl. eine Rückerstattung des Kaufpreises in Aussicht stellt. Keinerlei Versicherungsschutz also für Käufe materieller Dinge in eBay die mit Paypal bezahlt werden. Die reine Werbelüge in meinem Fall.
Hoffe eBay und Paypal gehen mit anderen Geschädigten anders um.
Gruß
29. Oktober 2008 von LIchtenfeld — Man darf nicht vergessen - Ebay gehört Paypal - das kostet den Verkäufern richtig Geld - Teils wird man auch als Verkäufer gezwungen es mit Anzubieten sonst kann man keine Artikel mehr einstellen - da wir über 240 ebay- Verkäufern beliefern wissen wir wovon wir Reden - Paypal dient nicht immer den Kunden aber die Kasse von Ebay
9. Februar 2009 von Thorsten — Ja, es handelt sich offensichtlich um eine Werbelüge, die PayPal als Verkäuferfreundlich präsentiert. In meinem Fall weicht das bei eBay gekaufte Produkt in sicherheitstechnischen Details sehr stark von der Produktbeschreibung ab, ich habe im Rahmen der Konfliktlösung auf den gesetzlich zustehenden Widerruf bestanden (kostenfreie Rücksendung), der Verkäufer hat dies zwar akzeptiert, sich dann aber nicht mehr gemeldet und jetzt, im Käuferschutz, soll ich 60 Euro Transportkosten für ein 90kg Trampolin bezahlen, was völlig falsch beschrieben war. Hinzu kommt, das PayPal die Fristen völlig überzogen hat, nur auf telefonische Nachfrage reagiert und ich jetzt darum kämpfen darf, dass mein damaliger Widerruf noch, als innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, gilt. Ich kann jedem nur raten, von PayPal die Finger zu lassen und sich lieber direkt einen Anwalt zu holen, das ist am Ende billiger und man erhält wenigstens sein Recht !
Wo PayPal vielleicht Sinn macht, sind kleine Artikel unter 20 Euro, wo es eh egal ist und das Porto gering ist, bei wertvollen Gegenständen, Finger weg !
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