Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer nicht sagt, dass er das Fahrzeug vom Zwischenhändler gekauft hat

Der der Käufer hat wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht einen Schadensersatzanspruch, wenn der Verkäufer eines PKWs nicht ungefragt offenbart, das er das Fahrzeug von einem nicht im Fahrzeugbrief aufgeführten Zwischenhändler erworben hat. Bei den Verhandlungen über den Kauf eines Autos besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Vertragspartner über solche Umstände aufzuklären, die dessen Vertragszweck vereiteln können und für seinen Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Dies mit der Einschränkung, dass diese Mitteilung üblicher Weise erwartet werden kann. Ein solcher Umstand liegt vor, wenn der Verkäufer kurz zuvor das Fahrzeug von einem "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat. Denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Verkäufer das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter im Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist. Hat der Verkäufer das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf selbst von einer Person mit unbekannter Identität erworben, liegt der Verdacht nahe, dass es während der Besitzzeit des unbekannten Voreigentümers zu Manipulationen am Kilometerzähler ode…

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Themen: Auto , Pkw , Schadensersatz , Kaufvertrag , Rücktritt , Fahrzeug , Vertrag
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 17. Dezember 2009 auf http://www.rechtsklarheit.de/blog.

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