Kackfreches Domain-Grabbing macht auch vor unserer Kanzlei nicht Halt

Das ist schon ziemlich dreist, was uns da vor einigen Tagen in den Briefkasten flatterte. Ein in London ansässiges IT-Unternehmen teilte uns gleich zweisprachig mit, dass es die Domain "www.pohlen-meister.eu" für sich registriert habe und uns gerne zum Kauf anbieten wolle. Wenn wir kein Interesse hätten, müssten wir damit rechnen, dass die Domain, die sich prima als Ergänzung zu unserer Domain "www.pohlen-meister.de" anbiete, anderweitig vermarktet werde. Eine Online-Recherche ergab, dass die Domain tatsächlich auf die englische Firma registriert worden ist. Uns ist natürlich klar, dass eine Vielzahl von Wettbewerbern ganz scharf auf die Domain sein wird, die ja keinerlei Namenschutz beanspruchen kann. Schließlich gibt es vermutlich hunderte von Firmen oder anderen beruflichen Zusammenschlüssen mit den Namen Pohlen und Meister, oder? Vielleicht handelt es sich auch um eine generische oder lexikalische Domain, weil unsere Namenkombination schon zum Allgemeingut geworden ist, ohne dass wir das bemerkt haben. Falls nicht, wird trotzdem eine ungeheure Zahl von Interessenten ganz scharf darauf sein, als Trittbrettfahrer mit unseren berühmten Namen Werbung zu machen. Wir überlegen jetzt, wie wir reagieren sollen. Abmahnen und gegebenenfalls in London klagen? Bei der Eurid die Übertragung des Namens auf uns verlangen? Erst mal abwarten, ob die vielleicht einen obszönen Link auf die Domain platzieren und dann unerbittlich zuschlagen? Ob die eigentlich wissen, mit wem sie es zu tun haben? Oder haben die ein automatisiertes Domaingrabbing durchgeführt in der vagen Hoffnung, genügend Blöde zu finden, die letztlich ihren eigenen Namen kaufen wollen? Kackfrech ist das schon, was die da veranstalten, finde ich. Und ziemlich dumm dazu. Wir werden bei Gelegenheit berichten, was aus der Sache geworden ist. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Macht , Domain , London

Erschienen 15. Juni 2006 auf http://www.strafblog.de.

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