Kachelmanns Freispruch | Ist der Zweifelsgrundsatz ist käuflich?

Udo Vetter stellt im lawblog die These auf, dass der Zweifelsgrundsatz käuflich sei. Vetter gelangt zu dem Schluss:

“Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.“

Klingt logisch, aber impliziert Vetters These, dass der Zweifelsgrundsatz bzw. die Unschuldsvermutung käuflich sei, nicht gleichermaßen, dass die Arbeit der Pflichtverteidigerin Andrea Combé nicht auch zum Freispruch Kachelmanns geführt hätte?

Die Sachverständigengutachten, die Kachelmann auf eigene Kosten hat erstellen lassen, waren nach meinen Prozessbeobachtungen nicht ausschlaggebend für den Freispruch Kachelmanns.

Vielleicht irre ich mich, aber ich konstatiere halte fest, dass nach Udo Vetter die Arbeit der Pflichtverteidigerin Andrea Combe im Vergleich zu den (Wahl-)Strafverteidigern Johann Schwenn und Reinhard Birkenstock als minderwertig anzusehen wäre.

Mich …

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Themen: Urteil , Kosten , Promirecht , Sewoma® Spezial , Schuld , Johann Schwenn , Birkenstock , TV , Waren , Vermutung

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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