Prozessauftakt gegen Wettermoderator Kachelmann
Reuters | 6. September 2010 — Mannheim (Reuters) - Vor dem Landgericht Mannheim beginnt am Montag (heute) der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelma…
Mannheim (Reuters) - Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sagt seit Montag das mutmaßliche Opfer aus.
Die 37-jährige Rundfunkmoderatorin beschuldigt Kachelmann, sie im Februar mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet dies. Nach Planung des Gerichts kann die Vernehmung bis zu drei Prozesstage dauern. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes schloss das Landgericht Mannheim die Öffentlichkeit von der Aussage der langjährigen Freundin Kachelmanns aus. Zum Inhalt ihrer Ausführungen wollten sich am Montag zunächst weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung äußern.
Mit forschem Schritt hatte die Frau am Vormittag den Gerichtssaal betreten. Kachelmann, der nach eigener Aussage etwa zwölf Jahren mit der Moderatorin liiert war, blickte zweimal kurz zu ihr hinüber. Sie konzentrierte sich derweil auf die Richter. Neun Sachverständige, von denen allein fünf von Kachelmanns Verteidigern beauftragt wurden, beobachten das Aussageverhalten der 37-Jährigen. Da die Gutachter hinter der Zeugin sitzen, wird ihr Gesicht in Großaufnahme auf eine etwa vier Quadratmeter große Leinwand übertragen. "Sie hätten sie sonst nicht sehen können", sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann. Der Nebenklägerin mache das sicherlich nichts aus, denn sie sei ja medienerfahren, sagte er.
Zuvor hatten Kachelmanns Verteidiger vier neue Sachverständigengutachten beantragt. Unter anderem soll nachgewiesen werden, dass keine genetischen Spuren des Wettermoderators an dem Messer zu finden gewesen seien, sagte Anwalt Reinhard Birkenstock. Weiter soll ermittelt werden, ob nicht eine Falschbelastung vorliegen könnte. In einem neurologischen Gutachten soll ergründet werden, ob die 37-Jährige sich auf eine durch ein Trauma bedingte Erinnerungslücke berufen könne.
In den nächsten Tagen wird das Landgericht Mannheim über einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Kammer entscheiden. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling hatte am Mittwoch die junge Frau nicht darauf hingewiesen, dass sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen könne, falls sie sich selbst belasten könnte.
Erschienen 18. Oktober 2010 bei http://www.reuters.com.
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