Kurioser Kachelmann Prozess: Beobachtungen des 1. Prozesstags
Kanzlei Heidrun Jakobs | 7. September 2010 — Na endlich, Herr Kachelmann, es geht doch! Endlich zeigen Sie dem ehrenwerten Gericht die Zähne und stellen einen Befangenheits…
Nun wurde er also zurückgewiesen, der Befangenheitsantrag Kachelmanns, trotz ordentlicher Munition der Verteidigung, die im Laufe des kurzen Verfahrens schon zusammen gekommen war.
Wir wissen hier nicht allzu viel, nur das was den Medien zu entnehmen ist und das bietet immerhin reichlich Anlass, dass Juristen weit und breit in unserem Land den Kopf schütteln über das was die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Kachelmann Prozess bislang so abgeliefert haben. Kachelmann war sich jedenfalls zu fein, der Presse die Begründung des Befangenheitsantrags zuzuspielen aus Rücksichtnahme auf das Gericht. Eine nicht gebotene und völlig überflüssige Rücksichtnahme wie ich meine, denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft, die schonungslos und ohne Aufhalt den Medien intime Einzelheiten aus den Ermittlungsakten zuspielten und damit die Persönlichkeitsrechte Kachelmann’s erheblich verletzten, haben nicht die geringste Rücksichtnahme verdient.
Sie wollen ihn hängen sehen, soviel steht fest und um das zu erreichen scheint jedes Mittel recht zu sein und der Prozess wird von hinten aufgerollt. Das mutmaßliche Opfer wird zuletzt gehört, zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit Kachelmanns wird ein Gutachter herangezogen, der jede Regung, jede Mimik Kachelmanns strengstens unter die Lupe nimmt. So eine Art lebender Lügendetektor.
Dazu passt es nur allzu gut, dass Oberstaatsanwalt Gartner und Staatsanwalt Oldrogge dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer am 20. April versprochen haben sollen, Kachelmann nicht aus der U-Haft zu entlassen, wie bild.de am 13.09.2010 meldete.
Dazu passt auch, dass die Staatsanwaltschaft den Heidelberger Psychotraumatologen Günter Seidler beauftragt hat, nachdem das Ergebnis des zuvor eingeholten Gutachtens Kachelmann offenbar entlastete und dieses Ergebnis der Staatsanwaltschaft aber auch wirklich nicht in den Kram passte. Und nun musste einer her, dessen Gutachten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das gewollte Ergebnis der Staatsanwaltschaft bestätigen wird. Und wer könnte das besser als der Arzt des mutmaßlichen Opfers, eben der Heidelberger Psychotraumatologe Günter Seidler, bei dem sie sich seit Kachelmanns Inhaftierung in Therapie befinden soll.
Mit einem fairen Verfahren hat das nicht das Geringste zu tun, mit Rechtstaatlichkeit schon gar nicht.
Und so wird dann auch der Befangenheitsantrag abgeschmettert mit der Begründung, dass der „vernünftige Angeklagte nämlich davon ausgehen muss … dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähig…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. September 2010 auf http://www.heidrun-jakobs-blog.de.
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