Kachelmann-Hauptverhandlung - ein (voreiliges?) Fazit

Es ist in den vergangenen Wochen ein bisschen ruhig geworden um die Hauptverhandlung im Fall Kachelmann, die im Schatten der Guttenberg-Affäre ja immer noch stattfindet. Nun geht es in diesem Verfahren mit den vielen Merkwürdigkeiten in die Endphase der Beweisaufnahme. Heute soll ein Video der Vernehmung einer Schweizer Fotojournalistin gezeigt werden. Diese Vernehmung fand vergangene Woche in der Schweiz statt - das Gericht und die Prozessbeteilighten reisten dorthin. Einige Presseorgane hatten (aus welchen Quellen auch immer schöpfend) diese Zeugin als weiteres mutmaßliches Opfer Kachelmanns dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte daher dringlich versucht, die Zeugin nach Mannheim zu laden (siehe hier). Sie wollte aber allenfalls in der Schweiz aussagen. Vor der Vernehmung war in vielen Schlagzeilen von einer "Belastungszeugin" die Rede - allerdings kann ja vor einer Aussage nicht feststehen, ob sie überhaupt Belastendes enthält.

Wenn nämlich zutrifft, was Gisela Friedrichsen auf Spiegel-Online vergangene Woche über diese Vernehmung berichtet hat, dann wird das Video keine Belastung von Kachelmann ergeben. Das Video wird dann vielmehr die Angabe dieser Zeugin enthalten, dass es gar keine Liebesbeziehung zwischen Kachelmann und ihr gegeben habe und dass auch von einem Übergiff Kachelmanns nicht die Rede sein könne. Aber das Video wird dann - traut man der Quelle - auch ergeben, dass die Mannheimer Staatsanwaltschaft von der Zeugin schon vorab informiert worden war, dass sie den Verdacht, auch sie sei von Kachelmann misshandelt worden, nicht werde bestätigen können.

Ich möchte - trotz der Gefahr der Voreiligkeit und deshalb auch mit aller Vorsicht - ein vorläufiges Zwischenfazit zu diesem Prozess ziehen. Ebenso wenig wie alle anderen (außer zwei Personen) weiß ich, was in der betreffenden Nacht in der Wohnung der Anzeigeerstatterin vorgefallen ist. Aber nach Beobachtung der öffentlich zugänglichen Informationen über den Prozess ergibt sich für mich: In der Hauptverhandlung hat sich kein überzeugender Nachweis dafür ergeben, dass die angezeigte Vergewaltigung stattgefunden hat: Weder Sachbeweise (Messer, Spuren am Körper der Zeugin) noch die Aussage der Anzeigeerstatterin bieten offenbar hinreichende objektive Anhaltspunkte, die einer kritischen Prüfung standgehalten hätten. Zwar kann eine Vergewaltigung "nicht ausgeschlossen" werden, aber wenn dies für eine Verurteilung genügen sollte, dann müssten dazu allg. gültige Maßstäbe der Beweiswürdigung außer Kraft gesetzt werden. Jedenfalls sind die Leumundszeuginnen, mit deren Vernehmung ein Großteil der Hauptverhandlung bestritten wurde, völlig ungeeignet, um den konkreten Tatvorwurf zu belegen.

Vieles spricht deshalb dafür, dass Kachelmann nach der bisherigen Beweislage (also wenn nicht noch überraschend ein ganz neuer Beweis auftauchen sollte) freizusprechen ist. Nun…

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Themen: Mannheim , Materielles Strafrecht , Rede , Vergewaltigung , Guttenberg , Strafverfahrensrecht , Strafprozess , Zeugenvernehmung , Kachelmann , Jörg Kachelmann
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. Februar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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