Kachelmann: Freispruch - so weit, so gut ...

Es rauschte heute durch den Medienwald: Der Wetterfrosch ist freigesprochen worden, „die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse" wie u.a. der Stern und die meisten anderen Medien mitteilten, ferner, dass „Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird".

„Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse" - ohnehin selbstverständlich bei einem Freispruch. Diese bestehen allerdings nur aus den Kosten, die staatlicherseits angefallen sind, also insbesondere für Gericht, Staatsanwaltschaft und von diesen beauftragte Sachverständige.

Wesentlich interessanter - und gravierender sind da schon die ebenfalls zu erstattenden sog. „notwendigen Auslagen" des Angeklagten, also insbesondere das Verteidigerhonorar. Das ist zwar grundsätzlich auch erstattungsfähig - allerdings nur in durchschnittlicher Höhe. Der Kollege Schwenn dürfte aber nicht so ganz billig sein - und u.a. dessen Honorar wird Jörg Kachelmann wohl zum überwiegenden Teil selbst zahlen müssen, wie die Süddeutsche gut darstellt.

„Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich" meint der Kollege Vetter - nur nicht für jeden bezahlbar, möchte man hinzufügen. Für ein Pflichtverteidigerhonorar sind Top-Verteidiger wie Kollege Schwenn nicht zu haben - und auch renommierte Sachverständige werden wohl kaum ohne realistische Aussicht auf gute Bezahlung tätig wer…

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Themen: Haft , Sage

Erschienen 31. Mai 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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