Kachelmann-Freispruch ist rechtskräftig

Strafrecht / Sexualstrafrecht / Kachelmann-Prozess / Freispruch

Wie vor wenigen Minuten vermeldet wurde, haben die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklägerin jeweils ihre Revisionsanträge zurückgezogen. Somit wird das Urteil im Prozess um eine etwaige Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Gericht in Mannheim rechtskräftig.

Nicht nur der lange und heiß diskutierte Prozess geht damit endgültig zu Ende, sondern hoffentlich auch teils überzogene Berichterstattung in den Medien. Unter Anderem Alice Schwarzer hatte als Reporterin täglich über den Prozess berichtet und in diversen TV-Sendungen Stellung zu dem Thema als solchen bezogen. Diskutiert wurde ausserdem über Befangenheit der Richter und der Gutachter sowie dessen in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Inhalten.

Im Mai dieses Jahres sprachen die Richter Kachelmann aus Mangel an Beweisen frei, der zuvor monatelang in Untersuchungshaft verbracht hatte. Beide Seiten prüften anschließend die Möglichkeiten einer Revision gegen den Freispruch.

Bereits im März 2010 war der Schweizer nach der Rückkehr von einem Sportereignis in den USA am Flughafen in Frankfurt festgenommen worden. Sowohl der Wechsel seines Strafverteidigers als auch die Offensive einiger renommierter Zeitungen sorgen wochenlang für Aufsehen.

Damit sollte spätestens jetzt Schluss sein.

( Quelle: weltonline, 7. 10.2011)

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Themen: Medien , Mangel , Rechtsanwalt , Strafverteidiger , Frankfurt , Mannheim , Prozess , Freispruch , Sexualdelikte , Berichterstattung , Vergewaltigung , Schluss , Alice Schwarzer , TV , Gutachter , Kachelmann , Sexualstrafrecht , Haftrecht & U-haft , Wetter-moderator
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 7. Oktober 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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