Kachelmann will zwei Millionen von BILD
Blog zum Medienrecht | 31. Juli 2010 — Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hier…
Der bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann, welcher wegen des Verdachts einer Vergewaltigung vier Monate in Untersuchungshaft saß, soll nach Medienberichten mehr als 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von der Boulevardzeitung „BILD“ und dem Onlineportal „Bild.de“ fordern. Er sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Dieses wurde unter anderem von Spiegel online und handelsblatt.com am berichtet. Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang verschiedener Anwaltsschreiben, will aber alle Forderungen zurückweisen.
Seit der Verhaftung von Jörg Kachelmann sind durch seinen Rechtsanwalt bereits eine Reihe von einstweiligen Verfügungen erwirkt worden, mit denen er sich gegen die Veröffentlichung privater Informationen wehrte.
Das Verfahren geg…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. August 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.
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Der Fall Kachelmann ist ein mediales Rennen um Vorfreisprüche und Vorverurteilung. Was richtet Journalismus an, was richtet er aus?