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Kabinett will elektronische Jobkarte beschließen

am 24.06.2008 von Reuters | Inlandsnachrichten

Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Einführung einer digitalen Jobkarte beschließen.

Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll die Unternehmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums davon entlasten, jedes Jahr Millionen von Papierbescheiden erstellen zu müssen, wenn ihre Arbeitnehmer staatliche Leistungen beantragen. Wollen Arbeitnehmer etwa Kinder-, Wohn- oder Elterngeld beantragen, müssen sie nach den Plänen ab 2012 eine gebührenpflichtige Chipkarte mit elektronischer Signatur einsetzen. Erst mit Hilfe dieser Signatur sollen sie Zugang zu bestimmten Leistungen erhalten, die an Einkommens- und Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers gebunden sind.

Die Bundesregierung sieht das Vorhaben als einen Meilenstein beim Abbau von Bürokratie und ein Signal für mehr Innovation. Es soll die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro an Bürokratiekosten entlasten. Aber auch die staatliche Verwaltung soll profitieren. Für Bürger wird das Verfahren zunächst Kosten wegen der Gebühr für die Jobkarte mit sich bringen. Derzeit würde eine solche Karte mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren nach Angaben aus Ministeriumskreisen 40 Euro im Jahr kosten. Längerfristig sollen es aber nur noch rund zehn Euro pro Dreijahresfrist.

Aktuell stellen die rund drei Millionen deutschen Unternehmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform an Behörden aus, um den Beschäftigten Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. In dem neuen System sollen die Arbeitgeber künftig jeden Monat Daten in einen zentralen Rechner einspeisen. Zugriff darauf sollen nur Sachbearbeiter in Behörden haben, die für die Vergabe der entsprechenden Leistungen zuständig sind und die sich ebenfalls mit einer Signaturkarte legitimieren müssen. Gegen den Willen des Bürger soll niemand Zugriff haben. Für den Bund ist von einer Anschubfinanzierung in Höhe von rund 55 Millionen Euro die Rede.

Das System sei mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt und habe Vorteile für die Bürger, weil sich die Karte im Internetgeschäft als Ausweis einsetzen lasse. Einkommensschwachen soll die Kartengebühr erstattet werden.

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