Kabinett verschärft Vorschriften gegen Steuersünder

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat eine Verschärfung der Vorschriften beim Umgang mit Steuerhinterziehern beschlossen.

Nach einem am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble soll Steuersündern bei einer Selbstanzeige nur noch bei einer vollständigen Offenlegung aller Steuerangelegenheiten Strafbefreiung gewährt werden. Als Voraussetzung für Straffreiheit bei einer Selbstanzeige wird festgeschrieben, dass der Betroffene "umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind", erklären muss. Eine Teilselbstanzeige, die beispielsweise nur einen Teil der Bankkonten oder der Länder umfasst, in denen Geld angelegt ist, soll nicht mehr möglich sein.

Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Steuerhinterzieher nur die Dinge offenbaren, die ohnehin bekanntzuwerden drohen.

In die Diskussion gekommen war eine Änderung der gesetztlichen Regelungen zur Selbstanzeige, nachdem wiederholt CDs mit Bankdaten über deutsche Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein aufgetaucht waren. Als Folge war es zu einer Selbstanzeigen-Flut von Zehntausenden von Anlegern gekommen, die offenbar die Aufdeckung von Steuerdelikten fürchteten.



Quelle: Reuters (8. Dezember 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Western Europe , Europe , Financials , Wiederholt , Vorschriften , Kabinett , Voraussetzung , Banking Services , German Language - General , Government / Politics , National Government Debt , Central/eastern Europe , German Language - Money , Debt / Fixed Income Markets

Erschienen 8. Dezember 2010 bei http://www.reuters.com.

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