Kabinett stimmt Gesetzesänderung zu: Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht

Seit 2004 wurde in den Ländern das begleitete Fahren ab 17 Jahren getestet. Mit Erfolg: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße.

Ab dem 01. Januar 2011 soll es dann bundesweit möglich sein, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu erwerben. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten, verkehrssicheren Begleitperson fahren.

Anforderungen an die Begleitperson:

Mindestens 30 Jahre alt Mindestens 5 Jahre im Besitz eines entsprechenden Führerscheins Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Nunmehr hat das Kabinett am 04. August 2010 auf Vorschlag des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer der geplanten Gesetzesänderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt (04.08.2010, NR. 224/2010).

Peter Ramsauer begrüßt nicht nur die pädagogische Wirkung durch die Begleitperson:

(…) Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich übrigens …

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Themen: Bundestag , Gesetzesänderung , Kabinett , 30 Jahre , Begleitetes Fahren , Peter Ramsauer , Stvg , Begleitperson , Fahren AB 17 , Straßenverkehrsgesetz
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 8. August 2010 auf http://www.lawbike.de.

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