Koalition greift mit Sparpaket bei Arzneipreisen durch
Reuters | 26. März 2010 — Berlin (Reuters) - Mit Zwangsrabatten, einem Preismoratorium und neuen Vorschriften für die Preisfestsetzung will die Koalition…
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung geht gegen die steigenden Arzneimittel-Kosten mit Zwangsrabatten sowie einem Preismoratorium vor.
Das Kabinett billigte am Mittwoch das Paket von Gesundheitsminister Philipp Rösler, mit dem jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro gespart werden sollen. "Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver eingesetzt werden", sagte der FDP-Politiker. "Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese auch bezahlbar bleiben." Die forschende Pharmaindustrie kritisiert besonders die Zwangsrabatte als Willkür.
Die Pharma-Unternehmen sollen spätestens ab kommendem Jahr für neue innovative Medikamente einen Rabatt von 16 Prozent hinnehmen müssen. Bislang beträgt er sechs Prozent. Die Preise sollen bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Seither erhöhte Preise sollen die Kassen mit Start des geplanten Gesetzes nicht mehr bezahlen. Nachahmerpräparate - sogenannte Generika - werden vom erhöhten Abschlag ausgenommen. Hier gelten bereits gesonderte Regelungen.
Nach früheren Planungen soll das Gesetz spätestens Januar 2011 in Kraft treten. Nach Angaben aus den Koalitionsfraktionen wird aber schon der August angepeilt, um auch dieses Jahr noch zu Einsparungen zu kommen. Pro Monat geht es Rösler zufolge dabei um 120 Millionen Euro.
Durch die kurzfristigen Sparmaßnahmen können die Ausgaben der finanziell angeschlagenen gesetzlichen Kassen Rösler zufolge um jährlich 1,45 Milliarden Euro gesenkt werden. Hinzu kommen Einsparungen durch langfristige Veränderungen bei der Preisfestlegung. Die Einsparsumme soll sich so auf bis zu zwei Milliarden Euro erhöhen.
Die Unternehmen sollen zwar weiterhin für neue Medikamente nach der Marktzulassung den Preis selbst festsetzen können. Die Hersteller werden aber verpflichtet, rasch ein Dossier zu Kosten und Nutzen der Arznei vorzulegen. Ergibt eine Prüfung, dass das Medikament keinen Zusatznutzen für den Patienten im Vergleich zu herkömmlichen Präparaten hat, werden Erstattungsobergrenzen festgelegt. Bestätigt sich der Zusatznutzen, soll die Firma Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufnehmen.
Insgesamt gaben die Kassen im vergangenen Jahr mehr als 32 Milliarden Euro für Arzneimittel aus - ein Plus von 5,3 Prozent. Besonders die kostenintensiven Spezialpräparate schlagen mit zweistelligen Zuwachsraten zu Buche - obwohl sie nur 2,5 Prozent an den ärztlichen Verordnungen ausmachen.
Erschienen 28. April 2010 bei http://www.reuters.com.
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