Kabinett beschließt Gesetz gegen Zwangsehen
Reuters | 27. Oktober 2010 — Berlin (Reuters) - Zwangsehen sollen in Deutschland stärker bekämpft werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ei…
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will ein Zeichen gegen Zwangsheiraten mit einem neuen Gesetz setzen.
Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Entwurf, nach dem eine Zwangsehe als eigener Straftatbestand gewertet werden soll. Bislang gelten sie nur als schwere Nötigung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger räumte ein, viel ändere sich nicht, der Straftatbestand werde aber konkreter gefasst. Die Grünen werteten die Gesetzesinitiative als Showveranstaltung.
Auch nach dem Gesetzentwurf soll wie bislang eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe drohen. Zudem wird die Frist von zwei auf drei Jahre verlängert, nachdem einem aus dem Ausland zugezogenen Ehegatten ein Bleiberecht gewährt wird. Falls sich eine Ehefrau schon früher aus den Fesseln einer Zwangsehe lösen will, kann ihr ein Bleiberecht gewährt werden, wenn die Behörden einen Härtefall anerkennen. Sinn der Fristverlängerung soll die Bekämpfung von Scheinehen sein, mit denen sich Ausländer ein Bleiberecht erschleichen können.
In Deutschland aufgewachsenen minderjährigen Opfern von Zwangsehen räumt die Bundesregierung ein Wiederkehrrecht aus dem Ausland ein. Voraussetzung sei allerdings, dass die Betroffenen sich in Deutschland eingelebt hätten. Für Leutheusser-Schnarrenberger ist dieses Rückkehrrecht der entscheidende Punkt des Entwurfes. "Das ist eine tatsächliche Veränderung und auch eine Verbesserung", sagte die FDP-Politikerin dem Deutschlandfunk.
Zwar sehen die Grünen dieses Rückkehrecht auch positiv. Negativ wiegt in ihren Augen jedoch, dass die Frist für ein eigenständiges Bleiberecht zwangsverheirateter Gatten um ein Jahr verlängert wird. Damit verschlechtere sich deren Situation erheblich, erklärte der migrationspolitische Sprecher Memet Kilic.
Mit dem Entwurf wird nach Ansicht von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) klargestellt, dass Zwangsehen keine tolerable Tradition aus anderen Kulturen seien. Regierungssprecher Steffen Seibert äußerte die Erwartung, das Gesetz werde Frauen aus anderen Kulturkreisen Mut machen, aus Zwangsehen auszubrechen. Leutheusser-Schnarrenberger räumte ein, es gebe keine Erkenntnisse über die Zahl der Zwangsehen.
INTEGRATIONSBEMÜHUNGEN SOLLEN SCHÄRFER KONTROLLIERT WERDEN
Mit dem Gesetzentwurf verschärft die Regierung auch die Anforderungen an Ausländer zur Integration. So müssen Ausländerbehörden vor einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen nachgekommen ist. De Maiziere erklärte, künftig sollten die Strafen für Integrationsverweigerer konsequenter angewendet werden. Sie könnten bis zum Entzug des Bleiberechts reichen.
Gelockert wird nach dem Gesetz die eingeschränkte Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Damit soll diesen Menschen die Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung erleichtert werden.
Erschienen 27. Oktober 2010 bei http://www.reuters.com.
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