Bundestag beschließt milliardenschweres Arznei-Sparpaket
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Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlastet werden sollen.
Das Gesetz von Gesundheitsminister Philipp Rösler soll im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten.
Zur Markteinführung muss ein Hersteller demnach künftig den Nutzen eines Medikaments nachweisen. Auf dieser Basis erstellt die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen eine Nutzenbewertung. Innerhalb eines Jahres müssen das Unternehmen und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dann einen Preis für das Präparat aushandeln. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle. Für neue Arzneimittel ohne nachweisbaren Zusatznutzen wird der Preis von vornherein begrenzt auf den Preis vergleichbarer Arzneien.
Die Ausgaben der GKV für Medikamente steigen seit Jahren rapide. Im vergangenen Jahr gaben die gesetzlichen Kassen dafür 32 Milliarden Euro aus - 1,5 Milliarden Euro mehr als im Jahr davor. Experten beklagen, dass die Unternehmen in Deutschland bislang den Preis eines neuen Medikaments nach eigenem Ermessen festsetzen können und sehen darin einen Grund für das im internationalen Vergleich hohe Preisniveau.
Darüber hinaus soll die Handelsspanne für den Arznei-Großhandel gekürzt werden. Bisher erhält der Großhandel einen Zuschlag von sechs bis 15 Prozent und maximal 72 Cent. Künftig soll es einen Fixzuschlag von einheitlich 60 Cent sowie 1,7 Prozent des Herstellerabschlags geben. Insgesamt sollen dadurch 340 Millionen Euro zugunsten der gesetzlichen Kassen gespart werden. Das Gesetz soll die Krankenkassen im kommenden Jahr zunächst um 500 Millionen Euro pro Jahr entlasten.
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sagte, mit dem Gesetzentwurf werde die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschaffen. Zudem würden Ärzte von bürokratischen Regeln entlastet, Transparenz für die Versicherten geschaffen und für einen fairen Wettbewerb gesorgt.
Darüber hinaus hat der Bundestag bereits eine Erhöhung des Zwangsrabatts auf verschreibungspflichtige Medikamente von sechs auf 16 Prozent bis 2013 und parallel dazu ein Einfrieren der Preise auf dem Stand vom 1. August 2009 beschlossen. 2011 sollen dadurch 1,15 Milliarden Euro zusammenkommen. Prognosen zufolge droht der GKV im nächsten Jahr ein Defizit von rund elf Milliarden Euro.
Mit dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Versicherte zudem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht mehr auf das Präparat eines Herstellers angewiesen sein, mit dem ihre Kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ein Versicherter soll sein bisheriges Medikament weiter beziehen können, muss dafür aber finanziell in Vorleistung treten.
Erschienen 29. Juni 2010 bei http://www.reuters.com.
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