Netzsperren gegen Kinderpornos
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 22. April 2009 — Die Bundesregierung hat am 22.04.2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz…
Im Folgenden die Pressemitteilung, dass die “Netzsperren” vom Bundeskabinett beschlossen wurden, als nächstes ist der Bundestag dran. Vor allem der Abschnitt “mit allen rechtsstaatlichen Mitteln” liest sich doch sehr zynisch, hervorgehoben wird nun sehr agressiv, dass die anfallenden Daten zur Strafverfolgung genutzt werden können. Auffallend ist auch wieder, dass die PKS als Spiegelbild der Wirklichkeit verkauft wird, auch ist es inzwischen nachweislich falsch, dass die Bundesregierung alles versucht, um entsprechende Webseiten abzuschalten.
Hinweis: Eine Zusammenfassung zum Thema halte ich hier bereit.
Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergän…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. April 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.
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