Regierung beschließt elektronische Signatur für Anträge
Reuters | 25. Juni 2008 — Berlin (Reuters) - Millionen Bundesbürger sollen für Anträge auf Sozialleistungen auf mittlere Sicht eine elektronischen Signat…
Berlin (Reuters) - Millionen Bundesbürger sollen in naher Zukunft für Anträge auf Sozialleistungen eine elektronischen Signatur benötigen.
Das Bundeskabinett beschloss nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch den "elektronischen Einkommensnachweis" (ELENA). Die Unternehmen können damit von 2012 an Einkommensnachweise elektronisch abgeben, statt sie wie derzeit millionenfach auf Papier zu erstellen. Dies soll der Wirtschaft anfangs 85 Millionen Euro jährlich ersparen und auch die staatliche Verwaltung entlasten.
Zunächst sollen nur sechs Arten von Bescheinigungen elektronisch ersetzt werden - im Bereich Arbeitslosengeld I, Erziehungsgeld und Wohngeld. Ursprünglich gab es in der Regierung weiter gehende Pläne. Einkommens- und Beschäftigungsnachweise der Arbeitgeber bilden eine wesentliche Berechnungsbasis für Sozialleistungen. Jährlich werden rund 60 Millionen solcher Bescheinigungen auf Papier ausgestellt. Sie könnten schrittweise durch das "ELENA"-Verfahren ersetzt werden.
Der Bürger muss sich dafür einen elektronischen Schlüssel, eine digitale Signatur, beschaffen. Damit gibt er die Weitergabe der Daten frei. Für diesen "Schlüssel" zahlt er für drei Jahre zehn Euro, die er auf Antrag zurückerstattet erhält.
Eine neue Karte soll nicht nötig sein. Die digitale Signatur soll auf Chips bestehender Karten, etwa von Banken, oder auch auf den elektronischen Personalausweis aufgespielt werden können. Nicht zurückerstattet wird die Gebühr, wenn die elektronische Unterschrift für andere Zwecke als die Beantragung von Sozialleistungen genutzt wird, etwa für Geschäfte über das Internet. Wer keine Sozialleistungen beantragen muss, benötigt den digitalen Schlüssel nicht zwingend.
Der Staat erwartet anfängliche Systemkosten von rund elf Millionen Euro, die später durch Einsparungen in der Verwaltung ausgeglichen werden sollen. Mit Blick auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte das Wirtschaftsministerium versichert, ohne Zustimmung des Betroffenen erhalte niemand Zugriff auf Daten. Zudem gebe es eine "doppelte" Sicherheit, denn auch der zuständige Behörden-Sachbearbeiter müsse sich digital ausweisen.
Erschienen 25. Juni 2008 bei http://www.reuters.com.
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