Kabinett beschließt besseren Schutz von Arbeitszeitkonten

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmenspleiten schützen.

Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Dies sieht ein am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf vor. Damit soll für Arbeitnehmer das Risiko verringert werden, dass er die angesammelten und noch nicht ausbezahlten Arbeitsstunden im Fall einer Unternehmensinsolvenz verliert. Mit Langzeitkonten können Beschäftigte Freistellungen etwa für Weiterbildung, Kinderbetreuung oder Pflege ansparen.

Das Bundesarbeitsministerium sprach von einem deutlich verbesserten Insolvenzschutz. Hinzu komme, dass es künftig eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten gebe, wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechselten. Das Gesetzgebungsvorhaben wurde als eilbedürftig eingestuft, damit der Bundestag die Neuregelungen noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 verabschiedet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Die Regelungen betreffen nur sogenannte Wertguthaben, auf denen Arbeitnehmer Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt im Wert von mindestens drei Monatsgehältern angesammelt haben. Das sind im Westen etwa 7000 Euro und im Osten etwa 6500 Euro. Arbeitszeitkonten, die dem Ausgleich von Gleitzeit oder Überstunden dienen, sind davon nicht betroffen.



Quelle: Reuters (13. August 2008)

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Themen: Berlin , Risiko , Kabinett

Erschienen 13. August 2008 bei http://www.reuters.com.

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