Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig
am 31.08.2007 von Recht und Alltag
Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.08.2007 (Az.: 7 A 10471/07.OVG).
Der Kläger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher oberhalb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen. Der beklagte Südwestrundfunk forderte für die sieben Kabinenlautsprecher Rundfunkgebühren. Die bei dem Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte hingegen die Forderung des Beklagten als rechtmäßig.
Für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt würden. Um …
Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio rundfunkgebührenpflichtig
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Kabinenlautsprecher im Sonnenstudio
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Keine Rundfunkgebühren für zusätzliche Sonnenbank-Lautsprecher im Sonnenstudio
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Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität
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OVG Koblenz: Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
STEUERRECHT / OVG Koblenz Urteil vom 13.12.2007 - 7 A 10913/07.OVG Pressemitteilung Nr. 65/2007 des OVG Koblenz: “Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, weil er das Fahrzeug zumindest auch für geschäftliche Fahrten nutzt. Dies…
Gebührenpflichtig: Sonnen mit Musik…
blog ::: medienrecht-informationen / Für die Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v. 17.08.2007, Az.: 10471/07.OVG) entschieden. (more…)…
Rundfunkgebühren für Verbrauchermärkte
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main unterliegen Verbrauchermärkte, die TV-Geräte (etwa im Rahmen einer Sonderaktion) verkaufen, der Rundfunkgebührenpflicht. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch diese Verbrauchermärkte Rundf…
