Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig
Recht und Alltag | 31. August 2007 — Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. …
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 17.08.2007 entschieden, dass Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio rundfunkgebührenpflichtig sind. Ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Pressemitteilung 7/2007 vom 01.03.2007, 4 K 835/06.MZ des VG Mainz), nach dem die einzelnen Lautsprecher keine Rundfunkgebühren auslösen, wurde damit aufgehoben. Aus der Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung 44/2007 vom 31.08.2007, 7 A 10471/07.OV) Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher im Sonnenstudio OVG: Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radio empfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Ober verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher oberhalb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen. Der beklagte Südwestrundfunk forderte für die sieben Kabinenlaut sprecher Rundfunkgebühren. Die bei dem Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte hingegen die Forderung des Beklagten als rechtmäßig. Für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt würden. Um solche handele es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen des Sonnenstudios. Die Kunden könnten die Lautsprecher ein- und aus schaltet und damit selbst darüber entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten. Man stelle sich nur den Hörgenuss vor, der eintritt, wenn an der Theke jemand das Radio ausschaltet. via Recht und Alltag
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Recht und Alltag | 31. August 2007 — Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. …
Blickpunkt Recht & Steuern | 31. August 2007 — Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. …
LawBlog | 1. März 2007 — Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine w…
Recht und Alltag | 1. März 2007 — Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine w…
Rechtblog | 20. März 2007 — Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine w…
blog ::: medienrecht-informationen | 7. September 2007 — Für die Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinlan…
Abgemahnt.com | 2. September 2007 — Nein, es geht hier nicht um eine karitative Einrichtung, sondern um die allseits beliebte GEZ. Die GEZ will uns nämlich mit ihr…
Rechtslupe | 4. Juni 2009 — Ein Sonnenstudio muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlands lediglich für ein einziges Radioempfangsger…
RECHTaktuell | 19. März 2009 — Da man auch mit Bürocomputern Rundfunk empfangen kann, verlangt die GEZ von manchen Arbeitgebern bzw. Dienstherren Rundfunkgebü…
Rechtslupe | 6. Oktober 2011 — Seit dem 1. Oktober 2011 wird gesendet: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Radio Mainz Live R…