Justizvollzugsbeamter mussTätowierungen am Unterarm verbergen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz teilt folgendes mit: Ein Justizvollzugsbeamter muss seine Uniform so tragen, dass seine Unterarmtätowierungen nicht zu sehen sind, so entschied nunmehr endgültig das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, nachdem der Beamte zuvor bereits im Eilrechtsschutzverfahren in zwei Instanzen gescheitert war. Der Kläger ist als Beamter des Landes Rheinland-Pfalz seit dem Jahre 1999 in der Justiz­vollzugsanstalt Koblenz tätig. Bereits bei seiner Einstellung waren an seinen beiden Unter­armen großflächige Tätowierungen vorhanden, die aus der Zeit seiner Tätigkeit als Matrose stammen. Durch schriftliche Anordnung wurde der Kläger verpflichtet, seine Uniform so zu tragen, dass die Tätowierungen nicht sichtbar sind. Hiergegen hat der Kläger den Rechtsweg beschritten und eingewandt, dass seine Autorität und sein Ansehen innerhalb der Anstalt durch die Tätowierungen bisher nie in Frage gestellt worden seien. Außerdem führe die Anordnung zu schwerwiegenden Einschränkungen der Persönlichkeitsentfaltung. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht – wie schon das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz - nicht gefolgt und hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (Urteil vom 10. Juni 2005, Aktenzeichen: 2 A 10254/05.OVG). Durch das Tragen einer Uniform solle ein einheitliches und neutrales Auftreten der Beamten erreicht werden. Mit diesem Zweck seien die großflächigen und deshalb besonders auffälligen Tätowierungen des Klägers trotz des Einstellungswandels der Bevölkerung zu Tätowierungen nicht vereinbar. Vielmehr ähnelten die Tätowierungen des Klägers denjenigen, die auch im M…

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Themen: Rheinland Pfalz , Beamte , Koblenz , Tattoos Justizvollzugsbeamter Copzone

Erschienen 20. Juni 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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