Justizministerium veröffentlicht fragwürdiges Muster-Impressum

Seit heute hat das Bundesjustizministerium einen “Leitfaden” zur Anbieterkennzeichnung bei Webseiten, besser bekannt als Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt. Leider behandelt das Justizministerium in seinem Leitfaden nur die Anforderungen gem. § 5 TMG, nicht aber weitere wichtig…

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Themen: Muster

Erschienen 7. Oktober 2008 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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