Verjährungsfristen Schweiz: Debatte über Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen
Reuters | 8. März 2010 — Berlin (Reuters) - In der Debatte über die strafrechtliche Verfolgung von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen und…
Berlin (Reuters) - Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dem Vatikan Behinderung bei der Aufarbeitung der Skandale um sexuellen Missbrauch in katholischen Einrichtungen vorgeworfen.
Es habe in vielen Schulen und Einrichtungen eine Art Schweigemauer gegeben, wegen der Informationen nicht ausreichend an die Justiz gelangt sei, sagte die Ministerin am Montag im Deutschlandfunk. Um eine Verjährung der Fälle zu verhindern, müsse aber nach Wegen gesucht werden, das Schweigen zu durchbrechen und bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch möglichst frühzeitig Ermittlungen durch die Justiz zu ermöglichen, forderte die FDP-Politikerin.
Für Schulen in katholischer Trägerschaft gelte aber eine Direktive der Glaubenskongregation von 2001, nach der auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollten, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. Stattdessen solle nach der Direktive intern untersucht werden. Dabei werde nicht deutlich gemacht, möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
In einer Verlängerung der Verjährungsfristen sieht die Justizministerin "kein Allheilmittel". Dagegen hatte Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) für einen solchen Schritt plädiert. Dies sei sinnvoll, weil die Erfahrung zeige, dass oft erst nach vielen Jahren über Missbrauch gesprochen werde und die Täter womöglich straffrei blieben, sagte Schavan der "Passauer Neuen Presse".
In den vergangenen Wochen waren zahlreiche Missbrauchsfälle vor allem an katholischen Schulen und Internaten bekanntgeworden.
Erschienen 8. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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