Deutsch-französischer Wahlgüterstand: Wahlgüterstand in deutsch-französischen Ehen
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Die französische Justizministerin Michèle Alliot-Marie und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnen heute anlässlich des deutsch-französischen Ministerrates in Paris das Abkommen zum deutsch-französischen Wahlgüterstand. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Frankreich und Deutschland starten ein Pilotprojekt für ein europäisches Familienrecht. Ein zusammenwachsendes Europa braucht praktikable und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten orientieren.
Der neue Wahlgüterstand bietet Eheleuten eine attraktive Wahlmöglichkeit für die Behandlung ihres Vermögens in der Ehe. Andere EU-Länder können sich anschließen. Wenn das neue Instrument erfolgreich ist, können weitere gemeinsame Schritte folgen. Der Wahlgüterstand kann zur Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht in einem zusammenwachsenden Europa werden.
Zum Hintergrund: Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Im Jahr 2008 hatte bei 11 % der Eheschließungen ein Ehepartner die deutsche, der andere Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben sowie ausländische Ehepaare, die in Deutschland leben. Da sich die rechtlichen Folgen der Ehe unter anderem nach der Staatsgehörigkeit richten, können Ehen mit Auslandsbezug zu rechtlichen Schwierigkeiten führen.
Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Auf europäischer Ebene wird daher nach gemeinsamen Antworten auf die Fragen gesucht, welches nationale Recht bei Ehen mit Auslandsberührung Anwendung findet. Hingegen steht eine inhaltliche Angleichung des Familienrechts in den Mitgliedstaaten aufgrund von unterschiedlichen, häufig in Jahrhunderten gewachsenen und tief in der Bevölkerung verwurzelten Rechtstraditionen momentan nicht auf der europäischen Agenda.
Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, zunächst bilateral vorzugehen. Deutschland und Frankreich tauschen sich schon lange und intensiv über ihr Zivilrecht aus. Aus der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags im Jahr 2003 stammt der Wunsch, das Familienrecht beider Nationen inhaltlich anzunähern. Der deutsch-französische Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Er kann regelmäßig gewählt werden, wenn
deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben, deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt … » Vollständiger ArtikelErschienen 4. Februar 2010 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.
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