Richter wollen vor Gericht gehen
Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich | 17. Februar 2012 — Die polnische Vereinigung Iustitia kündigte an, dass die Richter um eine Erhöhung ihrer Löhne vor Gericht kämpfen wollen. Sei…
Am 24. und 25. September 2008 will die polnische Justiz erneut ihre Tätigkeit aussetzen - dies als Protest gegen den geringen Lohn, dessen Erhöhung auch durch den letzten Streik am 30. Mai 2008 nicht erreicht wurde. An diesem Tag ist in einigen Gerichten im ganzen Land nur ein Teil der fälligen Verhandlungen durchgeführt worden. Nach dem der Entwurf des Justizministers Zbigniew Cwiakalski, gemäß dem zum 01.01.2009 alle Richter eine Lohnerhöhung von 25% sollten, laut der letzten Erklärung des Ministerpräsidenten Donald Tusk abgelehnt und auch die letzten Postulate der Vereinigung der Polnischen Richter Iustitia (Stowarzyszenie Polskich Sedziów Iustitia) nicht angenommen worden sind, fühlen sich die Richter zur Wiederholung ihrer Aktion gezwungen. Auch die Landesjustizrat (Krajowa Rada Sadownictwa) hat die mangelnde Akzeptanz der Regierung für den Entwurf des Justizministeriums über die Lohnerhöhung mit Unruhe angenommen und solches Verhalten als sehr schädlich für die polnische Gerichtsbarkeit eingeschätzt.
Anstatt der erhofften Lohnerhöhungen wurde am 5. Juni 2008 ein Entwurf des Gesetzes über die Gerichtsverfassung veröffentlicht, dessen Inkrafttreten u. a. die Abschaffung der sog. horizontalen Beförderung, die den Richter niedrigerer Instanz nach 15 Jahren tadelloser Arbeit die Bewerbung um den Status eines Richters höherer Instanz und das damit verbundene Gehalt ermöglichte, mit sich bringen würde. Damit wird eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage der Richter vermutet. Verfassungsrechtlich bedenklich ist im Bezug auf diesen Entwurf der Umstand, dass er vom Ministerrat als dringend bezeichnet wurde. Gemäß Art. 123 Abs. 1 des poln. Verfassungsgesetzes vom 02.04.1997 (Dz.U. 1997, Nr. 78 Pos. 483) jedoch darf dieses Verfahren nicht gegenüber Gesetzen über die Struktur der öffentlichen Gewalt angewendet werden. Somit wäre das Veto des Präsidenten gegen diesen Entwurf berechtigt.
Die Konfliktparteien gibt es bei dieser Krise mehrere: die Richter (und auch die Staatsanwälte), die höhere Vergütung erwarten, die Regierung, die sich “nur im Rahmen des Haushalts” bewegen kann und nach Meinung vieler “auf Kosten der Gerichtsbarkeit sparen möchte”, und last but not least die Bürger, im deren Sinne eine unparteiliche, rechtzeitige und auf einem europäischen Niveau durchgeführte Verfahren wünschenswert wären.
Der Weg zu einem Richter ist in Polen kein einfacher. Fünfjähriges juristisches Studium, danach zweijähriges Richterreferendariat (in Polen bestehen getrennte - meistens kostenpflichtige - Ausbildungswege für jeden juristischen Beruf nach Abschluss des Studiums), während dessen der Rechtsreferendar für ein Gericht arbeiten kann. Danach erfolgt eine Prüfung, die alle Rechtsgebiete umfasst. Ist sie bestanden, so kann der Referendar von dem Präsidenten zu einem Richter nominiert werden. Noch etwas Glück bezüglich anderen Anforderungen und es könnte eine Stelle erobe…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 15. Juni 2008 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.
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