Justiziale Geldverschwendung - die 2.

Über einen - leider nicht untypischen - Fall justizialer Geldverschwendung war hier schon berichtet worden. Wie eine nochmalige Akteneinsicht ergab, sind in dieser Sache auch in kaum verständlicher Weise Zeugengelder verbraten worden:

(Zur Erinnerung: Gegen den Mandanten war wegen des Verdachts fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden. Da er eine Einstellung gegen Auflage (durchaus zu Recht) nicht akzeptierte, hatte die StA (überflüssigerweise) Strafbefehl beantragt.)

Nach (selbstverständlichem) Einspruch hiergegen wird Hauptverhandlungstermin anberaumt. Eine geladene Zeugin meldet sich telefonisch bei Gericht und teilt mit, sie wohne inzwischen ca. 650 km entfernt und könne zur Sache selbst kaum etwas beitragen (was sich auch schon aus der Akte ergab) - ob sie dennoch erscheinen müsse. Eine Reaktion des Gerichts erfolgt nicht, die Zeugin erscheint also pflichtschuldigst. Leider fällt der Termin wegen akuter Erkrankung des Angeklagten aus, die Zeugin fährt also wieder nach Hause. Ein nächster Termin wird anberaumt.

Auch dieser muss kurzfristig abgesetzt werden, weil der Angeklagte sich nunmehr in stationärer Behandlung befindet. Dieses ist dem Gericht von der Gattin telefonisch bereits seine Woche zuvor und von hier aus schriftlich zwei Tage vor dem Termin mitgeteilt worden, wurde aber übersehen und daher versäumt, die Zeugin abzuladen (ihre Telefonnummer war bekannt). Sie erscheint also wieder und reist erneut unverrichteter Dinge ab.

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Erschienen 14. März 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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