Blindenhund
kanzlei-hoenig.de | 2. September 2011 — Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal au…
… und das ist ganz und gar sprichwörtlich zu nehmen! Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.
Nun gingen die Anwälte der Verteidigung in die Berufung – wegen “Rosie”, dem niedlichen Hund – und haben so die Diskussion über den Staat New York hinaus bundesweit losgetreten, inwieweit Hunde als Zeugenhelfer erlaubt seien. In diversen Staaten ist es schon zu anderen Gerichtsauftritten von Vierbeinern gekommen.
Die Verteidigung argumentiert, dass die Hunde die Jury unfair mit ihrer “Niedlichkeit” beeinflussen könnten, egal ob der Zeuge die Wahrheit sage oder nicht, insbesondere da sie von Natur aus Empathieträger seien. Die Staatsanwälte erwidern, dass Hunde ganz entscheidend das Martyrium einer Aussage lindern könnten, insbesondere, wenn es sich um Kinder handele.
Schon im Jahr 2003 wurde ein “Zeugenhund” in Seattle in einem Verfahren wegen sexuellem Übergriffes – die Staatsanwältin Ellen O’Neill-Stephens meint, dass der Hund manchmal den Unterschied ausmache zwischen Freispruch und Verurteilung und setzt sich aktiv für den Einsatz von “Zeugenhunden” http://courthousedogs.com/ ein.
Die Verteidigung im oben erwähnten Verfahren sieht das ein wenig anders und argumentiert damit, dass der Hund einfach nur auf unter Stress stehende Menschen reagiere, wobei es egal sei, ob diese unter Stress stehen weil sie die Wahrheit oder die Unwahrheit sagten. Die Juroren könnten dadurch leicht -fälschlich- schlussfolgern, dass der Hund dem Opfer hilft, die “Wahrheit ans Licht zu bringen”. Jedes Mal, wenn der Hund gestreichelt werde, würde eine unbewußte Nachricht an die Jury gesendet, dass der Zeuge unter Stress stehe, da er die Wahrheit sage – obwohl dies genau anders herum sein könnte.
Super dazu die Feststellung des Verteidigers:
“There was no way for me to cross-examine the dog,” Mr. Martin added.
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Hund nicht inhaltlich die Zeugenaussagen beeinflusse, erst ermögliche, insbesondere bei …
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. August 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.
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