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Juristische Rechenkünstler

am 12.02.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Jedem bestens bekannt ist der Spruch iudex non calculat. Von Juristen gerne auch mit einer ordentlichen Portion Selbstbewusstsein gebraucht. Dass es dabei nicht nur um die Abwehr vermeintlich nicht standesgerechter Arbeiten geht, bewieß kürzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei der Ermittlung der Durschnittsleistung der Arbeitnehmer eines Betriebes wollte das LAG Hamm offensichtlich auch die Durchschnittsbildung einer Verhältnismäßigkeitserwägung unterziehen. Bei der Durchschnittsbildung seien die überdurchschnittlichen Leistungen auszunehmen.Natürlich wurde dies in der Revision aufgehoben. Bedenklich allerdings die Begründung des BAG (2 AZR 667/02): Zu Recht rügt die Revision, dass der Durchschnitt üblicherweise durch das Mittel aus über- und unterdurchschnittlichen Werten gebildet wird. Ließe man alle …

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