Juristische Hausarbeit mit LaTeX (Teil III - Wie schreibe ich latex)
Daboius - Jurablog | 19. März 2009 — Nachdem Latex hoffentlich problemlos installiert wurde, wollen wir mal probieren, ob daraus was wird. Latex Befehle beginnen …
Nun, nachdem wir die Grundlagen kennen gelernt haben und die Vorlage für unsere Hausarbeit halbwegs verstanden haben, widmen wir uns dem Handwerkzeug jeder wissenschaftlicher Arbeit zu: den Quellen.
Eine Hausarbeit unterscheidet sich neben dem Umfang nur durch die ausgiebigen Nachweise von einer normalen Fallbearbeitung. Diese können auf eine sehr bequeme und angenehme Weise mit LaTeX verwaltet werden.
Dafür wird das Paket jurabib benötigt. In der Vorlage vom III Teil ist dieses bereits verlinkt und wenn die ersten Teile dieses Kurzkompendiums bereits gelesen und umgesetzt wurden, müsste das Paket bereits installiert sein. Wenn nicht ist es ein leichtes es nachzuholen. Dazu rufen
Sie aus der MikTeX Installation den Package Manager auf:
Suchen Sie nach “jurabib” im Suchfeld name. Das Package wird heruntergeladen und installiert. Durch Rechtsklick können Sie es ebensogut später entfernen.
Ist das Paket einmal installiert benötigen Sie eine jurabib Vorlage. Diese können Sie auf der Webseite von Peter Schuster herunterladen oder eine von mir für meine Bedürfnisse angepasste Version hier herunterladen. Die Vorlage von mir enthält einige gängige Kommentarwerke für das Zivilrecht, Fachperiodika, eine Festschrift und einige Lehrbücher, sodass eine Großzahl der möglichen juristischen Textquellen abgedeckt ist.
Der Aufbau des Eintrags richtet sich nach der Dokumentation von juraib. Es ist übrigens ratsam sich die Doku in einem Unterordner abzuspeichern, in dem Sie die Hausarbeit abspeichern, weil man dort oft was nachlesen will.
Die Literatur Datei (Endung bib) speichert man in dem gleichen Ordner wie die tex Datei (wichtig!) ab. In der Vorlage muss der Name (Dateiname ohne *.bib Endung) und das Paket der Literaturverwaltung angegeben werden:
\bibliography{literatur} \bibliographystyle{jurabib}
Werfen wir einen Blick auf einen Kommentareintrag aus jurabib:
@COMMENTED{palandt68, editor = {Otto Palandt}, editortype = {Begr.}, title = {Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz -- Kommentar}, edition = {68}, year = {2009}, publisher = CHB, address = CHB:addr, howcited = {Palandt-Bearbeiter}, shorttitle = {BGB}, ssedition = {0}, language = {german} }Zunächst wird mit einem
@commented{}
der neue Literatureintrag von der Gattung Kommentar eingefügt. In den geschweiften Klammern folgt zunächst die eigene Kurzbezeichnung. An diese sind keine besonderen Vorgaben geknüpft: soll heißen, ich hätte anstatt palandt68 auch bloß palandt, palli, großes_schlechtlesbares_ding usw schreiben können, aber ich wählte diese Bezeichnung, weil ich in meiner Hausarbeit mit zwei unterschiedlichen Ausgaben von Palandt arbeiten musste und daher einmal palandt68 und einmal palandt62 definiert habe.
editor, editortype, title, edition, year <…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. März 2009 auf http://www.daboius.de.
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