Juristische Bachelor-/Master-Programme: Neue Erkenntnisse zum Berufseinstieg

Die Abkürzung für den Bachelor of Laws – LL.B. steht für „Legum Baccalaureus“ – ist in Deutschland weder weit verbreitet, noch allgemein anerkannt. Nach einem sechs-semestrigen Studium kann man zwar den ersten Abschluss an einigen Hochschule erlangen, hat damit aber noch nicht die Möglichkeit einen juristischen Beruf, wie zum Beispiel Richter, Staatsanwalt oder Anwalt, auszuüben. Dafür ist der Abschluss Master of Laws (LL.M.) zwingend erforderlich, der dann den Zugang zu einem Rechtsreferendariat ermöglicht. Mit diesen überraschenden neuen Erkenntnissen führt dieser Artikel zum Bachelor of Laws in die Materie ein. Es geht intelligent weiter: Das Studium der Rechtswissenschaften hat in Deutschland wie überall auf der Welt eine lange Tradition, deren Geschichte von manchen bis auf die alten Römer zurückgeführt wird. So wird bis heute die Definition der Rechtswissenschaften der römischen Juristen Ulpian nicht bestritten: „Rechtswisse…

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Themen: Studium , Humbug , Für Unsere Kleinen Gäste , Anwalt , Politik

Erschienen 25. April 2009 auf http://www.jurabilis.de.

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