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Juristenprobleme

am 17.11.2005 von http://www.muepe.de/

Paragraf 2 Absatz 3a StVO soll ergänzt werden: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Ein Verstoß kostet EUR 20, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden EUR 40. Die Regelung soll u.a. das Anbringen von Winterreifen im Winter umfassen. Mal sehen, ob es etwas hilft.
Eine …

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