Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Wer ein Buch von jemandem kauft, der nicht der Besitzer des Buches ist, kann sich seit über 100 Jahren auf den Grundsatz des “gutgläubigen Erwerbs” berufen. Er darf das Buch behalten, der eigentliche Besitzer hat ein Anrecht auf das Geld aus dem Geschäft. Das ist seit 2008 auch für den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen der Fall. In seiner Doktorarbeit an der Universität des Saarlandes hat sich der Jurist Sebastian Omlor mit den Mängeln dieser Gesetzesneuerung befasst. Tausende deutsche Firmen sind als GmbH in Familienbesitz. Oft existieren solche Firmen bereits seit vielen Jahrzehnten, die Besitzverhältnisse sind nicht immer nachvollziehbar. Geschäftsanteile werden vererbt, an Familienmitglieder verkauft und übertragen. Die Liste im Handelsregister, in welchem die Firma mit ihren Gesellschaftern eingetragen ist, ist dementsprechend oft nicht auf dem neuesten Stand. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor zwei Jahren den Grundsatz des “gutgläubigen Erwerbs” auch auf den Erwerb von GmbH-Anteilen ausgeweitet. So soll es einfacher für GmbHs werden, die Besitzverhältnisse schnell und unbürokratisch zu klären.
Sebastian Omlor hat in seiner Dissertation nun zahlreiche grundlegende Mängel des neu geregelten GmbH-Gesetzes aufgezeigt. So kann es beispielsweise passieren, dass ein Käufer für 100.000 Euro Geschäftsanteile von jemandem kauft, der überhaupt nicht der Besitzer der Anteile ist, dem Interessenten dies aber glaubhaft vorspielt. Der Käufer darf die Anteile in diesem Fall dennoch behalten. Der eigentliche Besitzer der Anteile kann dagegen den falschen Verkäufer belangen. “Sitzt der …
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.
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